Meine Arbeit

Eine kleine Auswahl meiner Texte aus bz und BaZ. Bis jetzt hatte ich es mit verrückten Seebären, einem ungarischen Geschichtsverdreher, renitenten Dorfbewohnern sowie Hausbesetzerinnen zu tun - Aufzählung unvollständig.

Staat will Gelder zurück – Häbse-Gründer kritisiert Behörden

Staat will Gelder zurück – Häbse-Gründer kritisiert Behörden

Montag, Mai 18, 2026

Gemäss einem Gerichtsurteil soll das Häbse-Theater Entschädigungen für Kurzarbeit rückerstatten. Das sagt Häbse-Gründer Hansjörg Hersberger dazu.

Während Corona beantragten zahlreiche Kulturbetriebe sogenannte Kurzarbeitsentschädigungen - darunter auch das stadtbekannte Häbse-Theater. Wegen der Pandemie musste das Theater kurzfristig schliessen, zahlreiche (temporäre) Angestellte hatten mit unvorhergesehenen Einnahmeausfällen zu kämpfen. Nun holt die Corona-Epidemie die Kulturinstitution wieder ein.

Denn das Theater muss 62’500 Franken zurückbezahlen - so urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Ende April. Das wäre ungefähr ein Zehntel der zwischen April 2020 und Februar 2022 von den Behörden ausbezahlten Gelder – 625’500 Franken. Die bz berichtete zuerst darüber.

Häbse-Theater stellte Personal befristet an

Doch von vorne. Wie aus dem Gerichtsurteil hervorgeht, überprüften im Juni 2025 die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) die Entschädigungen, die das Theater erhalten hatte, auf ihre Rechtmässigkeit. Dabei wurde festgestellt, dass die Gelder, die nun zurückbezahlt werden sollen, für Schauspielerinnen und Schauspieler sowie Regieassistierende verwendet wurden.

Allerdings standen diese Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, zwischen September und November 2020, jeweils «für die Dauer einer bestimmten Aufführung», wie es im Urteil heisst. Damit wären sie gemäss Seco nicht bezugsberechtigt gewesen.

Häbse-Theater pocht auf Verwirkungsfrist

Die Anwälte des Häbse-Theaters widersprechen. Es handle sich nicht um befristete Arbeitsverhältnisse «im herkömmlichen Sinn», sondern um «quasi permanente, aber produktionsbedingte Arbeitsverhältnisse». So steht es im Urteil.

Während der Theatersaison führt das Häbse diverse Produktionen mit verschiedenen Personen auf. Das Personal werde daher «regelmässig nur für die Dauer der jeweiligen Produktion» verpflichtet, dies aber mehrfach in der Saison.

Das ist nicht ihr einziges Argument. Zum Zeitpunkt der Auszahlung hätten «sämtliche für die Beurteilung massgeblichen Unterlagen» vorgelegen. Daraus hätten die Behörden ersehen können, dass die Arbeitsverhältnisse befristet gewesen seien.

Schliesslich argumentieren die Anwälte, dass die Gelder erst vier Jahre nach Auszahlung zurückgefordert würden – zu spät. Es gelte eine Verwirkungsfrist von drei Jahren. Die Beträge wurden zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 ausbezahlt.

Bundesverwaltungsgericht weist zurück

Das Verwaltungsgericht schenkte all diesen Argumenten kein Gehör. Dass die Basler Behörden die Gelder ausbezahlt hätten, sei keine «Zustimmung», sondern bloss ein «Nichteinspruch» gewesen. Mit anderen Worten: Die Basler Arbeitslosenkasse macht keine vertiefte Prüfung dazu, ob die Gelder rechtmässig ausgezahlt respektive bezogen worden sind. Das übernimmt erst das Seco.

Das Gericht schreibt weiter, dass die gesetzliche Dreijahresfrist nicht mit dem Entscheid, die Gelder zu sprechen, und auch nicht mit der effektiven Auszahlung begonnen habe. Die Frist beginne erst damit, dass das Seco den «unrechtmässigen Bezug» zur Kenntnis genommen habe, also mit der Prüfung durch die Revisoren von E&Y im Juni 2025.

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts kam die Prüfung nicht zu spät. Das Gesetz bestimme zwar, dass nach fünf Jahren keine Gelder mehr zurückgefordert werden könnten. Allerdings gelte das im Fall des Häbse-Theaters nicht, denn die Frist beginne mit der Verfügung des Seco.

Hansjörg Hersberger: «Skandal»

Die gemäss BVG unrechtmässig verwendeten Gelder gehen auf die Zeit zurück, als noch Gründer Hansjörg «Häbse» Hersberger das «Kulturhuus» führte. Im Herbst 2022 ging das Theater in die Hände von Dani von Wattenwyl und Johannes Barth über.

Hansjörg «Häbse» Hersberger ist über das Urteil des Verwaltungsgerichts und das Vorgehen der Basler Behörden verärgert. Er spricht von einem «Skandal».

Hersberger sagt, dass man während Corona alle Unterlagen vollständig und korrekt bei der Arbeitslosenkasse eingegeben habe, man habe alle Fragen der Behörden beantwortet. «Wir haben im guten Glauben gehandelt», sagt er. «Die Entschädigungen wurden sofort und vollumfänglich als Lohnersatz an die betreffenden Akteure ausbezahlt.» Er fügt genervt an: «Das Amt muss doch wissen, wofür Entschädigungen vorgesehen sind. Das ist nicht unsere Sache.»

Die neuen Besitzer möchten das Verfahren weiter ans Bundesgericht ziehen. Das bestätigt von Wattenwyl, der auch als Kolumnist für die BaZ schreibt, gegenüber dieser Redaktion. Wer für die 62’500 Franken aufkommen wird, das werde man allenfalls mit Hersberger klären müssen – aber erst nach dem Urteil des Bundesgerichts.

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